Gemeinsam stark: FBG Celler Land

Die privaten Waldbesitzungen unserer Region sind überwiegend aus der Aufforstung von Heideflächen entstanden. Die Aufforstungstätigkeit begann Mitte des 19. Jahrhunderts und veränderte die Landschaft der Lüneburger Heide grundlegend. Auf den durch Plaggenhieb und Streunutzung heruntergewirtschafteten Böden konnten in der Regel nur anspruchslose Nadelbäume gepflanzt werden. So entstanden großflächige Kiefernwälder, die das Waldbild bis heute bestimmen.

Der drohende Erlass eines preußischen Forstkulturgesetzes (und damit verbunden eine staatliche Forstaufsicht über die privaten Forstbetriebe) führte Anfang des 20. Jahrhunderts zur Gründung von zwei Waldbauvereinen im Landkreis Celle.

Aus diesen entstanden in den 30er Jahren Forstverbände, welche als Bewirtschaftungszusammenschlüsse die Vorläufer der heutigen Forstbetriebsgemeinschaften (FBGen) sind.

Mit Einrichtung einer gemeinsamen Geschäfts- und Verrechnungsstelle, der Arbeitsgemeinschaft der Celler Forstverbände, wurde um 1950 der Grundstein für die heutige FBG Celler Land gelegt. Weit vor der gesetzlichen Verankerung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung wurde hier bereits über die Grenzen der örtlichen Zusammenschlüsse von Waldbesitzern hinaus zusammengearbeitet.

Der Privatwald der Region konnte so gesichert und weiterentwickelt werden. Gemeinsame Waldbrandversicherungen wurden abgeschlossen, die sämtliche Mitgliedsflächen umfassten.

Infolge von zwei verheerenden Katastrophen (Orkan 1972 und Brand 1975) und der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme wurde das Forstpersonal der FBG in den Dienst der Landwirtschaftskammer Hannover übernommen.
Auf Basis von Beratungsverträgen zwischen der LWK und den Forstbetriebsgemeinschaften konnten die Forstleute weiterhin ihre Betreuungsaufgabe wahrnehmen. So blieb das in Jahrzehnten gewachsene und bewährte Vertrauen als Grundlage einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern und Forstleuten bis heute bestehen.

Heute steht über diesen Einzel-Zusammenschlüssen als Dachverband und Holzvermarktungs- und Dienstleistungszentrum die FBG Celler Land.

In Anlehnung an eine GmbH haben die Mitglieder eine Stammeinlage von rd. 49.000 EURO eingebracht, die Haftung der FBG Celler Land ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

Satzung FBG Celler Land

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Stark in der Gemeinschaft

Leistungen für Waldbesitzer

In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet die FBG Celler Land ein umfassendes Dienstleistungspaket in Sachen Wald.

Team:
  • Holzvermarktung, Mitgliederverwaltung
    (FBG-eigene Mitarbeiter / -innen) 3,0 AK
  • Forstfachliche Betreuung (LWK-Personal) 13,70 AK
    (plus anteiliges Forstamtspersonal)

 

Anfrage zur Mitgliedschaft

  • Forstfachliches Know-how: Wie muss ein Wald optimal zusammengesetzt sein? Welche Bäume können wann geerntet werden? Wie plane ich eine Neuanpflanzung? Wie funktioniert die Holzernte und wie der Vertrieb? Die FBG bietet eine individuelle Beratung zu allen Fragen Ihres Forstbetriebes.
  • Einkauf von Material und Pflanzen: Die FBG übernimmt den gesamten Beschaffungsprozess von der Ausschreibung bis zur Abrechnung. Über große Bestellmengen können entsprechende Rabatte erzielt werden.
  • Planung, Organisation, Ausführung und Abrechnung sämtlicher Forstbetriebsarbeiten: Von der Pflanzung über die Waldpflege bis zur Holzernte übernimmt die FBG alle im Forstbetrieb anfallenden Aufgaben. Über die Bündelung von Flächen ermöglicht die FBG einen wirtschaftlichen Einsatz von Maschinen.
  • Gemeinschaftlicher Abschluss von Versicherungen für den Wald: Über Rahmenverträge bietet die FBG ihren Waldbesitzern günstige Konditionen für Waldbrand- und Betriebshaftpflichtversicherungen.
  • Schulungs- und Informationsveranstaltungen: Mit Vorträgen und Exkursionen informiert die FBG regelmäßig über aktuelle forstliche Themen.
  • Interessenvertretung für den Waldbesitz: Die FBG versteht sich als der regionale Fürsprecher des Waldbesitzes. Über die Mitgliedschaft im Waldbesitzerverband Niedersachsen ist die FBG auch in forstpolitischen Gremien auf Landes- und Bundesebene vertreten.
  • Gemeinschaftliche Holzvermarktung: Durch die Zusammenfassung der Holzernte erreicht die FBG die benötigten Mengen, um am Markt attraktive Preise zu erzielen. Gleichzeitig übernimmt die FBG das Risiko des Forderungsausfalls.

Impressionen aus unserer täglichen Arbeit

Forstwirtschaftliches Know-How: Gern beraten wir Sie.
Holzernte und Maschineneinsatz bündeln
Forstwirte packen an.
Waldverjüngung im Sinne der Nachhaltigkeit.
Holvermarktung: Gemeinsam das beste herausholen.
Brennholz: Buche, Kiefer, Birke oder Eiche aus heimischen Wäldern