Die privaten Waldbesitzungen unserer Region sind überwiegend aus der Aufforstung von Heideflächen entstanden. Die Aufforstungstätigkeit begann Mitte des 19. Jahrhunderts und veränderte die Landschaft der Lüneburger Heide grundlegend. Auf den durch Plaggenhieb und Streunutzung heruntergewirtschafteten Böden konnten in der Regel nur anspruchslose Nadelbäume gepflanzt werden. So entstanden großflächige Kiefernwälder, die das Waldbild bis heute bestimmen.
Der drohende Erlass eines preußischen Forstkulturgesetzes (und damit verbunden eine staatliche Forstaufsicht über die privaten Forstbetriebe) führte Anfang des 20. Jahrhunderts zur Gründung von zwei Waldbauvereinen im Landkreis Celle.
Aus diesen entstanden in den 30er Jahren Forstverbände, welche als Bewirtschaftungszusammenschlüsse die Vorläufer der heutigen Forstbetriebsgemeinschaften (FBGen) sind.
Mit Einrichtung einer gemeinsamen Geschäfts- und Verrechnungsstelle, der Arbeitsgemeinschaft der Celler Forstverbände, wurde um 1950 der Grundstein für die heutige FBG Celler Land gelegt. Weit vor der gesetzlichen Verankerung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung wurde hier bereits über die Grenzen der örtlichen Zusammenschlüsse von Waldbesitzern hinaus zusammengearbeitet.
Der Privatwald der Region konnte so gesichert und weiterentwickelt werden. Gemeinsame Waldbrandversicherungen wurden abgeschlossen, die sämtliche Mitgliedsflächen umfassten.
Infolge von zwei verheerenden Katastrophen (Orkan 1972 und Brand 1975) und der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme wurde das Forstpersonal der FBG in den Dienst der Landwirtschaftskammer Hannover übernommen.
Auf Basis von Beratungsverträgen zwischen der LWK und den Forstbetriebsgemeinschaften konnten die Forstleute weiterhin ihre Betreuungsaufgabe wahrnehmen. So blieb das in Jahrzehnten gewachsene und bewährte Vertrauen als Grundlage einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern und Forstleuten bis heute bestehen.
Heute steht über diesen Einzel-Zusammenschlüssen als Dachverband und Holzvermarktungs- und Dienstleistungszentrum die FBG Celler Land.
In Anlehnung an eine GmbH haben die Mitglieder eine Stammeinlage von rd. 49.000 EURO eingebracht, die Haftung der FBG Celler Land ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.