Aktuelles von der FBG Celler Land

Sturmschäden Ausnahmegenehmigungen für Abfuhr und Aufarbeitung

Transport von Windwurfholz

Hier: Befristete Erhöhung der Transportkapazität auf 44 t Gesamtgewicht

Aufgrund der erheblichen Sturmschäden durch den Orkan „Friederike“ in Verbindung mit zum Teil noch nicht vollständig beseitigten Schäden der Herbststürme „Xavier“ und „Herwart“ wurden die Verkehrsbehörden des Landes Niedersachsen ermächtigt, befristete Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeugkombinationen bis zu einem Gesamtgewicht von max. 44,00 t zu erteilen. Die Befristung ist zunächst auf den 30. Juni 2018 begrenzt, kann aber darüber hinaus verlängert werden. Die Ausnahmegenehmigungen werden ausschließlich auf den Transport von Windwurfholz (Stammholz und Rundholz) beschränkt, das aus den Windwurfgebieten zu Lager-und Umschlagplätzen, Bahnhöfen, Häfen oder zu Holz verarbeitenden Betrieben transportiert wird.

Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Weitere Informationen s. Anlage: 44 Tonnen

 

Beseitigung von Sturmfolgeschäden

Aussetzung der zeitlichen Beschränkung des Holzeinschlags und der Holzaufarbeitung in Natura 2000 Gebieten

Aufgrund der aktuellen Schadenssituation ist es den Forstbetrieben in diesem Jahr (2018), lt. Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, gestattet, entgegen dem „Unterschutzstellungserlass“ (gem. dem Erlass Unterschutzstellung von NATURA 2000-Gebieten durch Naturschutzgebietsverordnung“ vom 21.1. 2015) in FFH-Gebieten in Altholzbeständen mit wertbestimmenden Lebensraumtypen, sowie in Altholzbeständen mit Fortpflanzungs-oder Ruhestätten wertbestimmender Tierarten (siehe Standarddatenbogen) Sturmholz in diesen Beständen über den 28. Februar hinaus, aufzuarbeiten. Eine förmliche Erlaubnis durch die Unterschutzstellungsbehörden ist nicht erforderlich, Forstbetriebe haben die entsprechenden Aufarbeitungsvorhaben in diesen Natura 2000 Gebieten, den unteren Naturschutzbehörden schriftlich anzuzeigen.

Weitere Informationen s. Anlage: Schr an UNBen Sturmholz

Stand: 20. Februar 2018

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