Aktuelles von der FBG Celler Land

Sozialwahl 2023 - wählt Wald!

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert sind, sind aufgerufen, bei der Sozialwahl in diesem Frühjahr die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ zu wählen. Dafür müssen diese zunächst den Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung ausfüllen, den die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aktuell verschickt. In den meisten Fällen haben die FBG-Mitglieder, unter bestimmten Voraussetzungen auch die FBG selbst ein Stimmrecht. Die Waldbesitzerverbände wollen sich in der nächsten Legislaturperiode insbesondere für die Interessen der Forstbetriebsgemeinschaften und den Kleinprivatwald einsetzen.

Interessen der FBGen Schwerpunkt des Wahlprogramms

Spitzenkandidat der Liste 2 ist der Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft Celler Land und Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW) Volker Schulte. Er will sich nach der Wahl für eine Beitragsreform einsetzen, die im Kleinprivatwald und damit auch bei den FBGen ankommt. Ca 85 % der bei der SVLFG versicherten Waldbesitzenden haben weniger als fünf Hektar. Viele davon bewirtschaften ihren Wald nicht selbst, weil sie bei einer FBG Mitglied sind. Dass in diesen Fällen sowohl der Waldbesitzende als auch die FBG Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen muss, verstehen die wenigsten. Als besonders ungerecht werten die Waldbesitzerverbände, dass Kleinprivatwaldbesitzende nicht in den Genuss des Bundeszuschusses kommen. Denn diesen erhalten lediglich fortwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als acht Hektar und einem Risikobeitrag, der 305 Euro übersteigt.
Um Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, ist für Volker Schulte eine Absenkung des Mindestgrundbeitrages und ein Rabatt für FBG-Mitglieder ebenso denkbar wie ein komplett neuer Ansatz in der Beitragsgestaltung, der auch die Schwächen des Risikobeitrages ausgleichen muss. Und auch in der Unfallverhütung will er sich stark machen. Um Waldarbeit noch sicherer zu machen, soll in Zukunft mehr Geld in die Prävention fließen.

FBG-Geschäftsführer Volker Schulte und Spitzenkandidat der Liste 2 fordert: „Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Waldarbeit. Sie bündeln Flächen für die Bewirtschaftung beispielsweise für Harvestereinsätze und tragen zur Unfallverhütung bei, indem sie ihre Mitglieder in Sicherheitsfragen beraten. Diese Leistungen finden bisher keinen Niederschlag in der Beitragsgestaltung. Das wollen wir u.a. in der nächsten Legislaturperiode durch unser Engagement in der sozialen Selbstverwaltung der SVLFG ändern.“

 

Beitragsgestaltung bei den FBGen und ihren Mitgliedern
Wie kalkuliert die SVLFG die Beiträge der Waldbesitzenden? Welche Besonderheiten müssen Forstbetriebsgemeinschaften beachten? Wie sich die AGDW hierzu positioniert, lesen Sie im Beitrag der Ausgabe des Fachmagazins AFZ-DerWald 1/2023.

Wahlverfahren
Zur Feststellung der Wahlberechtigung sendet die SVLFG aktuell ihren Versicherten einen Fragebogen zu. Wichtig: Ohne eigenhändige Unterschrift und Angaben zum Geburtsdatum gibt es keine Wahlunterlagen! Im zweiten Schritt erhalten die Wahlberechtigten Wahlausweis und Stimmzettel. Die Rücksendung muss bis spätestens 31. Mai erfolgt sein.
FBGen und ihre Mitglieder haben ein Stimmrecht, wenn sie keine Angestellten haben. Für die Wahlberechtigung ist außerdem die Rechtsform ausschlaggebend. FBGen, die in der Rechtsform einer juristischen Person geführt werden (z.B. GmbHs, Wirtschaftsvereine), können nicht an der Wahl teilnehmen, wohl aber ihre Mitglieder. Denn diese sind im Regelfall mit ihren Flächen in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert und haben keine fremden Angestellten.

Stand: 06. März 2023

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