Aktuelles von der FBG Celler Land

Neuausweisungsverfahren Naturschutzgebiet Altwarmbüchener Moor (NSG-HA 44)

Die Region Hannover überarbeitet zur Sicherung des FFH-Gebietes Altwarmbüchener Moor das Naturschutzgebiet Altwarmbüchener Moor (NSG-HA 44) und Teile des Landschaftschutzgebietes Altwarmbüchener Moor – Ahltener Wald (LSG-H 19). Der jetzige Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Landschaftsteile aus dem LSG-H 19 zum Naturschutzgebiet erklärt werden.

Folgende Auslegungsfristen sind uns zurzeit bekannt:

Isernhagen in der Zeit vom 26.02.2018 bis einschließlich 30.03.2018 bei der Abteilung Umwelt und Grün des Bau- und Planungsamtes der Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Straße 33.

Stadt Burgdorf in der Zeit vom 12.02.2018 bis einschließlich 16.03.2018 beim Fachbereich Stadtplanung Bauordnung Umwelt im Rathaus, Vor dem Hannoverschen Tor 27.

Anregungen und Bedenken können in der Zeit der Auslegung auch bei der Region Hannover, Team Naturschutz Ost, Postfach 147, 30001 Hannover, im Dienstgebäude Höltystraße 17 in Hannover, im 3. Obergeschoss, Raum 345, montags und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs und donnerstags von 09:00 bis 15:30 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vorgebracht werden.

Hinweis:

Die öffentlich ausgelegten Unterlagen werden während der Auslegungszeit auch unter www.hannover.de, Suchbegriff „Altwarmbüchener Moor“, bereitgestellt.

Die Entwürfe finden Sie auf der Homepage des Landvolk Hannover: http://landvolk-hannover.de/downloads/

Weitere wichtige Hinweise für Forderungen finden Sie unter Hinweise für Waldbesitzer zur Schutzgebietsausweisung Altwarmbüchener Moor.

Stand: 27. Februar 2018

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