Aktuelles von der FBG Celler Land

Natura 2000 Ausweisungen im Landkreis Celle - Nur mit Eigentümern und Nutzern!

Umsetzung von Natura 2000 im Landkreis Celle – Es droht großflächiges Betretungsverbot!

Die Schutzgebietsausweisungen insbesondere entlang der Aller, der Örtze und im Bereich der Meißendorfer Teiche stehen noch bevor.

Diese Schutzgebietsausweisungen betreffen alle Menschen im ländlichen Raum!

Es geht nicht nur um die Rechte der jeweiligen Grundeigentümer und Pächter, sondern auch um Erholung, Freizeit und Tourismus in diesen Gebieten.

Wir fordern daher:

  • Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete! Diese Schutzgebietskategorie ist europarechtskonform, gleichermaßen geeignet, die Ziele von Natura 2000 umzusetzen und berücksichtigt die Belange der Land- und Forstwirtschaft! Wir brauchen keine Naturschutzgebiete mit Veränderungsverbot, Wegegebot, Leinenzwang, Extensivierungszwang und Bewirtschaftungsauflagen.
  • Keine Vergrößerung der Schutzgebiete über die ursprünglich gemeldeten Grenzen hinaus! Pufferzonen um die Schutzgebiete sind nach EU-Vorgaben nicht vorgesehen!
  • 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben zu Natura 2000, und kein Deut mehr! Die Verordnungsinhalte sind ausschließlich auf die Vorgaben aus Brüssel zu beschränken! Für bereits gesetzlich geschützte Biotope (sogenannte § 30-Biotope) bedarf es keiner zusätzlichen Regelungen.
  • Vorrang für den Vertragsnaturschutz! Die Schutzgebietsverordnung soll das Gebiet gegen negative Einflüsse von außen schützen. Regelungen zur Bewirtschaftung der Flächen sind zwischen Naturschutzbehörde und Land-/Forstwirten vertraglich zu vereinbaren.
  • Keine Einschränkung des Betretungsrechts! Die Natura 2000-Gebiete müssen auch künftig für Erholungssuchende, Sportler, Hundehalter und Reiter frei zugänglich bleiben.

Naturschutz funktioniert nur durch Einbeziehung aller betroffenen Menschen im ländlichen Raum. Das sollte das Ziel aller Beteiligten sein!

Das gesamte Positionspapier finden Sie hier. Drucken Sie es aus und verteilen es weiter.

Stand: 11. Juni 2018

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