Landschaftsschutz für FFH-Gebiete im Landkreis Celle!
Die Mehrheitsfraktion im Kreistag hat sich für eine Landschaftsschutzverordnung für das FFH-Gebiet Aller ausgesprochen und will sich künftig auch für die weiteren noch auszuweisenden Schutzgebiete von der Verwaltung eine solche Verordnung vorlegen lassen. Das ist ein gutes Ergebnis, das wir gemeinsam mit dem Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal und weiteren Akteuren erreicht haben.
Doch wie wird es nun weiter gehen?
Zunächst ist die Landkreisverwaltung gefordert. Ihre Aufgabe ist es unter Beachtung des vom Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal vorgeschlagenen LSG-Entwurfes eine EU-konforme LSG-Verordnung zu entwerfen. Dies birgt selbstverständlich das Risiko, dass der Landkreis große Teile der hohen Auflagen und starken Einschränkungen aus seinem alten NSG-Verordnungsentwurf einfach übernimmt. Hier gilt es jetzt darauf zu achten, dass – soweit dies möglich ist- lediglich eine Umsetzung der EU-Vorgaben von 1:1 stattfindet. Beispielhaft sei hier nur der Umgang mit den gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG genannt. Diese bedürfen keiner besonderen bzw. weiteren Auflagen, da sie selbst außerhalb von Schutzgebieten jedweder Art den starken Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz genießen. Der Landkreis strebt hier trotz alledem besondere Auflagen an, die aber aus Sicht der Eigentümer eine weitere ökonomische Nutzung in Frage stellen lassen. Daher gilt: Jeder der die Möglichkeit hat, sollte auch weiterhin die Politiker vor Ort ansprechen um diesen Punkt einmal mehr deutlich zu machen.
Nach der Erstellung des LSG-Entwurfes wird der Landkreis diesen öffentlich auslegen. Wir werden Sie rechtzeitig dazu informieren, damit wir dann alle gemeinsam prüfen können was die Schutzgebietsverordnung im Einzelnen für uns bedeutet. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass alle Betroffenen die Möglichkeit bekommen eine Stellungnahme abzugeben.
Stand: 18. Juni 2019