Aktuelles von der FBG Celler Land

Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Allertal bei Celle"

Mit der Auslegung des Verordnungsentwurfes geht das Ausweisungsverfahren Landschaftsschutzgebiet „Allertal bei Celle“ in die finale Phase. Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung vom 04.03.2020, die Begründung und das Kartenwerk können auf der Homepage des Landkreises Celle unter folgendem Link https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2101 eingesehen werden.

Eine Einsicht in die Unterlagen ist auch direkt beim Landkreis Celle möglich im Dienstgebäude Trift 29, Raum 08. Auch in den meisten Kommunen liegen diese inzwischen aus.

Betroffene Waldbesitzer sollten unbedingt die Gelegenheit nutzen, eine Stellungnahme abzugeben. Dazu folgende Hinweise:

Gebietsabgrenzung

Die Größe des Schutzgebietes, insbesondere die Einbeziehung von Flächen ohne erkennbaren Naturschutzwert, wird seit Anbeginn des Verfahrens hinterfragt. Unseres Erachtens ist es jedoch wenig aussichtsreich, im Verhandlungswege hier noch wesentliche Veränderungen herbeizuführen.

FFH-Lebensraumtypen

Das Schutzgebietsverfahren Landschaftsschutzgebiet „Allertal bei Celle“ wird begründet mit der Notwendigkeit, die FFH-Richtlinie umzusetzen, gemäß der bestimmte Lebensraumtypen (LRT), Tier- und Pflanzenarten besonderen Schutz genießen. Im Landschaftsschutzgebiet „Allertal bei Celle“ sind dies folgende Waldlebensraumtypen (siehe § 2 Abs. 5 Nr. 1. und § 2 Abs. Nr. 2. Buchstabe g und h):

  • Auenwälder mit Erle und Esche (LRT 91E0)
  • Hartholzauwälder (LRT 91F0)
  • Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche (LRT 9190).

Von diesen Wäldern gibt es im Schutzgebiet laut Kartierung der Naturschutzverwaltung rd. 50 ha. Die „Spielregeln“ für die künftige Bewirtschaftung dieser Wald-Lebensraumtypen sind bereits 2018 in einem gemeinsamen Unterschutzstellungserlass der Niedersächsischen Umweltministeriums und des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, dem sogenannten Walderlass, festgelegt worden. Dieses Regelwerk ist 1:1 in die Schutzgebietsverordnung eingeflossen (siehe § 3 Abs. 5. Nr. 2.) und faktisch nicht mehr verhandelbar.

Betroffene Waldbesitzer sollten aber prüfen, ob die kartenmäßige Darstellung von Lage und Größe der angeführten Lebensraumtypen mit der Realität übereinstimmen. D. h. konkret zu schauen, ob dort, wo z. B. ein Lebensraumtyp „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche (LRT 9190)“ ausgewiesen wurde, tatsächlich Eichen stehen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass gemäß Kartieranleitung des NLWKN besagte Eichenwälder eine Größe von mindestens 2-5 ha, im Verbund mit anderen Wald-Lebensraumtypen von mindestens 1 ha aufweisen sollen. Diese Flächengrößen werden im Landschaftsschutzgebiet " Allertal bei Celle"augenscheinlich in vielen Fällen nicht erreicht. Für Auenwälder mit Erle und Esche (LRT 91E0) und Hartholzauwälder (LRT 91F0) gibt es keine Mindestgrößen.

In den Wald-Lebensraumtypen sind in nennenswertem Umfang Habitatbäume und Totholz zu erhalten bzw. zu entwickeln (siehe § 3 Abs. 5. Nr. 2. Buchstabe m Unterpunkt ab und ac), was unvermeidliche Probleme bei der Verkehrssicherung und der Arbeitssicherheit mit sich bringt. Überall dort, wo sich regelmäßig Menschen aufhalten, ist eine Umsetzung dieser Vorgaben schlichtweg nicht zu verantworten. Sollte an solch sensiblen Stellen dennoch daran festgehalten werden, sollten die Grundeigentümer verlangen, dass der Verordnungsgeber die Verkehrssicherungspflicht übernimmt.

Wald außerhalb von FFH-Lebensraumtypen

Neben den Wald-Lebensraumtypen gibt es im Schutzgebiet rd. 150 ha „normalen“ Wald, weit überwiegend Kiefernbestände. Gemäß FFH-Richtlinie besteht grundsätzlich keine Veranlassung, die Bewirtschaftung dieser Wälder überhaupt zu regeln. Mit den Ausführungen im § 3 Abs. 5 Nr. 1. geschieht dies aber dennoch. Problematisch ist insbesondere die Vorgabe „kein Umbau von Waldbeständen aus standortheimischen Baumarten in Bestände aus nicht standortheimischen Arten sowie keine Umwandlung von Laub- in Nadelwald“ (siehe § 3 Abs. 5 Nr. 1. Buchstabe a), weil damit ein Waldumbau mit Baumarten wie z. B. Douglasie oder Roteiche ausgeschlossen wird.

Damit werden die waldbaulichen und wirtschaftlichen Spielräume der Forstwirte auf Waldflächen außerhalb der FFH-Lebensraumtypen massiv eingeschränkt. Zudem werden ihnen die Möglichkeiten der forstliche Förderung beschnitten, die in ihren waldbaulichen Empfehlungen stark auf klimarobuste Gastbaumarten setzt.

 

Inhalte einer Stellungnahme

Eine Stellungnahme sollte unseres Erachtens immer eine Darstellung der Betroffenheit enthalten.

  • Lage und Größe der Waldfläche
  • kurze Beschreibung der Waldfläche, z. B. Kiefernaltbestand, teilweise mit Unterstand aus Traubenkirsche)

gleichzeitig sollten konkrete Forderungen gestellt werden, z. B.

  • keinerlei Beschränkung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, insbesondere der Baumartenwahl auf meinen Flächen, da kein FFH-Lebensraumtyp

oder

  • die kartenmäßige Darstellung muss überarbeitet werden, da der Eichen-Lebensraumtyp in Wirklichkeit viel kleiner ist

Bislang hat der Landkreis als Verordnungsgeber noch keine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme festgelegt. Ungeachtet dessen haben einzelne Kommunen die Auslegung in ihren Rathäusern befristet.

 

Stellungnahmen können auf dem Postwege (Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum - Natur- und Landschaftsschutz, Postfach 3211) oder per Email an die eigens eingerichtete Email-Adresse LSG-Allertal@lkcelle.de geschickt werden.

Stand: 11. Juni 2020

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