Förder-Richtlinie zur "Nachhaltigkeitsprämie Wald" ist veröffentlicht
Der Bund hat beschlossen, aus der 3. Säule des Corona-Konjunkturpakets eine „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ (500 Mio. Euro Bundesmittel) zu finanzieren. Die entsprechende Förder-Richtlinie wurde am 20.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht mit folgenden wesentlichen Eckdaten:
• Die „waldflächenbezogene Prämie“ wird auf Antrag als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
• Antragsberechtigt/Endbegünstigter ist der Waldeigentümer (oder Pächter).
• Die Prämie ist eine De-minimis-Beihilfe. D. h. der Zuwendungsempfänger darf in einem Zeitraum von 3 Jahren in Summe nicht mehr als 200.000 € an Beihilfen erhalten, die unter die De-minimis-Regelung fallen (Beispiel für andere De-minimis-Beihilfen: Agrardiesel-Rückvergütung).
• Voraussetzung für den Erhalt der Nachhaltigkeitsprämie ist eine Zertifizierung des Forstbetriebes. Die Zertifizierung muss 10 Jahre gehalten werden.
• Höhe der Prämie: z. B. bei einer PEFC-Zertifizierung einmalig 100,- €/ha.
• Bagatellgrenze: 1 ha.
• Flächennachweis: Waldfläche gem. Beitragsbescheid der SVLFG/Berufsgenossenschaft.
• Anträge auf Prämienauszahlung sind online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) zu stellen.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Richtlinie wurde von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) die Homepage
www.bundeswaldpraemie.de
freigeschaltet, über die ab sofort Anträge auf Prämienauszahlung gestellt werden können.
Auf dieser Homepage sind auch die einschlägige Förder-Richtlinie ,
ein Ablaufschema
und ein Katalog von Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren (FAQ)
eingestellt.
Die Anträge auf Prämienauszahlung stellen die Waldbesitzenden grundsätzlich selbst und übersenden die geforderten Unterlagen an die FNR.
Die Anträge auf Prämienauszahlung stellen die Waldbesitzenden grundsätzlich selbst über das digitale Portal www.bundeswaldpraemie.de.
Dafür müssen folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
• Beitragsbescheid der SVLFG/Berufsgenossenschaft, aus dem die Größe der Forstfläche hervorgeht (nur diese Fläche zählt).
• Zertifizierungsurkunde (diese ist bei der FBG anzufordern; wie, siehe unten).
Mit einer Eingangsbestätigung erhält man eine Adresse, an die per Post die geforderten Unterlagen (SVLFG-Bescheid, Zertifizierungsurkunde, PEFC-Rechnung, Bescheinigung einer FBG-Mitgliedschaft) zu senden sind.
Wer wirklich keine Möglichkeit hat, den Antrag digital zu stellen (Härtefall), möge sich an die FNR wenden und klären, wie ein Antrag per Post gestellt werden kann; Kontakt: Telefon +49 3843 6930-500.
Rechtlicher Hinweis: Diese oben angeführten Hinweise dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keine Rechte und Pflichten.
Für den Nachweis einer Zertifizierung des Forstbetriebes können Mitglieder unserer Forstbetriebsgemeinschaften auf das PEFC-Zertifikat der FBG Celler Land als Zwischenstelle zurückgreifen. Bitte helfen Sie uns den Ansturm entsprechender Anfragen zeitnah zu bewältigen und senden Sie formlose Anträge auf Ausstellung entsprechender Nachweise unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und ausschließlich per Email an Jutta.Kerski@fbg-cellerland.de oder schriftlich an FBG Celler Land, Biermannstr. 14, 29221 Celle. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs von uns bearbeitet.
Telefonische Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Sollten Sie bisher keine PEFC-Teilnahmeerklärung abgegeben haben, ist diese dem Antrag an die FBG Celler Land beizufügen (zu finden im Downloadbereich unter PEFC Teilnahmeerklärung). Eine Unterzeichnung dieser Erklärung setzt voraus, dass bei der Bewirtschaftung des Forstbetriebes ab sofort PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung eingehalten werden (zu finden im Downloadbereich unter PEFC Standards).
Auf Beschluss der FBG Celler Land wird für die Ausstellung eines Zertifizierungsnachweises eine Sachkostenpauschale 10,- € pro Einzelfall zzgl. 1,80 €/ha jeweils plus MwSt. in Rechnung gestellt. Diese Beträge sollen den Verwaltungsaufwand und die Kosten der PEFC-Zertifizierung für 10 Jahre decken, die von der FBG Celler Land getragen werden.
Stand: 26. November 2020