Erschwernisausgleich Wald jetzt auch in Landschaftsschutzgebeieten möglich
Waldbesitzer mit Flächen in Schutzgebieten unterliegen bindenden Bewirtschaftungsauflagen. Zum Ausgleich können sie den sogenannten Erschwernisausgleich Wald beantragen, bislang gilt dies allerdings nur für Flächen die in Naturschutzgebieten liegen. Nun wurde jedoch eine schon seit langem von Seiten des Waldbesitzerverbandes formulierte Forderung umgesetzt. Die niedersächsischen Landwirtschafts- und Umweltministerien hätten sich darauf verständigt, den Erschwernisausgleich Wald auch für Landschaftsschutzgebiete (LSG) zu ermöglichen, verkündete ML-Staatssekretär Rainer Beckedorf vor Waldbesitzern.
Stand: 07. Juni 2019