Borkenkäferbekämpfung - das Verbrennen von Schlagabraum
In der letzten Zeit tauchte unter unseren Waldbesitzern immer wieder die Frage auf, wie die korrekte Vorgehensweise zur Anzeige eines Feuers in der offenen Landschaft ist.
Da es in den kommenden Wochen im Zuge der Bekämpfung von Borkenkäfern möglicherweise notwendig sein wird, den beim Räumen von Käfernestern anfallenden Schlagabraum zu verbrennen, haben wir Ihnen im Nachfolgenden einmal einen kleinen Ablaufplan zur richtigen Vorgehensweise geschrieben.
Im Landkreis Celle ist der Abfallzweckverband (Untere Abfallbehörde) für die Anzeige eines Feuers in der offenen Landschaft zuständig.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Gehen sie auf die Homepage des Abfallzweckverband Celle, im Servicebereich Downloads finden sie das Formular zum Antrag auf Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Treibsel (PDF zum Ausfüllen und Ausdrucken)
Füllen Sie den Antrag aus und schicken sie ihn an den Zweckverband Abfallwirtschaft Celle.
Wichtig ist, dass Sie nur das erste Kästchen ausfüllen, in dem Sie das Verbrennen pflanzlicher Abfälle lediglich anzeigen.
Bitte setzen Sie das Kreuz hier bei „Verbrennen aus Gründen des Forstschutzes“.
Bitte nicht das zweite Kästchen ausfüllen, da Sie ansonsten eine Genehmigung beantragen.
Für Ihr Vorhaben ist die Anzeige der Maßnahme vollkommen ausreichend.
Bitte geben Sie den Ort des beabsichtigten Verbrennens genau an.
(Gemarkung, Flur, Flurstück)
Zum Schluss muss Ihr Bezirksförster auf dem Formular, oder auf Anfrage des Abfallzweckverbandes noch bestätigen, dass die Maßnahme aus forstfachlicher Sicht und Aufgrund des Volumens des zu verbrennenden Materials unumgänglich ist.
Die Gebühr für diese Anzeige beträgt 24 €.
Es ist zulässig sich mit mehreren Waldbesitzern zusammen zu schließen und an einem unbedenklichen Platz den Schlagabraum gemeinsam zu verbrennen.
Bitte melden Sie Ihr Feuer dann rechtzeitig vor dem Beginn des Verbrennens selbständig bei der Feuerwehreinsatzleitstelle in Celle Tel.: 05141-911911 und idealerweise Ihrer örtlichen Feuerwehr.
Bitte beachten Sie die Ausschlussgründe für ein Verbrennen, wie beispielweise Moorböden oder langanhaltende Trockenheit, sowie die geltenden Abstandsregelungen. Aufgeführt in der Anlage des Formulars.
Stand: 11. März 2019