Aktuelles von der FBG Celler Land

Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal e.V.

Der Landrat, KlausWiswe, hat kundgetan, die Nutzungsauflagen in Schutzgebieten auf das zwingend erforderliche beschränken zu wollen. Betroffene sollen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Trotzdem plant die Naturschutzverwaltung, in den FFH Gebieten im Wesentlichen Naturschutzgebiete einzurichten.

Mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen deutlich belastet. Dies betrifft die Einschränkung von Eigentümerbefugnissen durch Nutzungsverbote oder Nutzungsgebote, aber auch Auferlegung von aktiven, unentgeltlichen Pflegemaßnahmen oder die passive Duldung solcher Maßnahmen. Eine rentable Nutzung der Flächen wird dadurch erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Hinzu kommen Einschränkungen und Verbote bei der Jagd, der Gewässer- und Wegeunterhaltung. Zudem wird der Verkehrswert betroffener Grundstücke sinken. Flächen in Naturschutzgebieten können dann nicht mehr voll oder im Extremfall gar nicht mehr für die Besicherung von Krediten berücksichtigt werden. Damit sind die Investitions- und Entwicklungsmöglichkeiten aktiver Betriebe zusätzlich massiv beschnitten. Außerdem werden alle Flächen mit einem Vorkaufsrecht belegt. Dies alles wird dazu führen, dass die wirtschaftlichen Folgen der Ausweisung von Naturschutzgebieten für viele Betriebe in ihrer besonderen Situation im Landkreis Celle unverhältnismäßig werden.

Der Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal hat die Kanzlei Prof. Dr. Dombert, Potsdam, beauftragt, die Interessen der betroffenen Land- und Forstwirte im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie zu vertreten.

Eine Ausweisung von Naturschutzgebieten werden wir keinesfalls akzeptieren und uns mit allen Mitteln dagegen wehren.

Für das zeitige Frühjahr ist eine umfassende Informationskampagne geplant. Die Zielgruppen sind der Umweltausschuss, der Kreistag, alle betroffenen Orts- und Gemeinderäte sowie die Öffentlichkeit (Presse). Wir werden im Detail aufzeigen, dass es vernünftiger ist, die FFH Gebiete durch Landschaftsschutzgebiete zu sichern. Landschaftsschutzgebiete sind europarechtskonform und geeignet, die FFH Richtlinie umzusetzen. Die genaue Planung der Kampagne und die Aufgabenverteilung soll in der nächsten Mitgliederversammlung (Ende Januar/Anfang Februar) besprochen werden. Der Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal hat hierzu ein „kleines Rechtsgutachten“ in Auftrag gegeben.

Kontakt zum Verband:

Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal e.V.

Bremer Str. 15

29308 Winsen/Aller

Tel.: 05146-735439 | Faksimile: 05146-735440

 

Beitrittserklärung

                        

Dr. Carsten Thies                            Carsten Lohmann

- Vorsitzender -                         - Stellv. Vorsitzender -

Stand: 07. März 2018

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